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Den verehrten Mitbrüdern im Bischofsamt in Deutschland
Gruß und Apostolischen Segen
1. Im Schreiben vom 11. Januar 1998 habe ich Euch in meiner Verantwortung
als oberster Hirte der Kirche einige Richtlinien für das künftige
Verhalten in der schwierigen Frage der rechten Zuordnung der katholischen
Schwangerschaftsberatungs-stellen zur staatlich geregelten Beratung gemäß
dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21. August
1995 vorgelegt. Ich habe Euch eingeladen, Beratung und Hilfe für
schwangere Frauen in Not nicht nur unverändert fortzuführen,
sondern nach Möglichkeit noch zu verstärken. Gleichzeitig habe
ich Euch um der Klarheit unseres Zeugnisses für die Unantastbarkeit
jedes menschlichen Lebens willen eingeladen, in den kirchlichen oder der
Kirche zugeordneten Beratungsstellen keine Bescheinigung mehr ausstellen
zu lassen, die nach dem Gesetz die notwendige Voraussetzung für die
straffreie Durchführung der Abtreibung darstellt. Bischof Karl Lehmann,
der Vorsitzende Eurer Bischofskonferenz, hat am 6. Februar 1998 im Namen
von Euch allen mitgeteilt, daß es Eure gemeinsame feste Absicht
ist, dieser meiner dringlichen Bitte zu entsprechen. Wie schon damals,
so möchte ich Euch heute nochmals für diese Entscheidung danken,
die ebenso Ausdruck Eurer tiefen Einheit mit dem Nachfolger Petri wie
Eures unbedingten Einstehens für den Schutz des ungeborenen Lebens
ist.
Um die zwei Aspekte meiner Bitte richtig miteinander in Einklang zu bringen,
habt Ihr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Ergebnisse am 22. und 23.
Februar 1999 der Vollversammlung der Bischöfe vorgelegt wurden. Bischof
Lehmann hat mir mit Schreiben vom 12. März 1999 die Ergebnisse der
Arbeitsgruppe mitgeteilt und mich über die Beschlüsse der Vollversammlung
informiert. Gerne anerkenne ich den großen Einsatz, mit dem Ihr
in Zusammenarbeit mit vielen Fachleuten nach Lösungen gesucht habt.
Ich danke Euch dafür, daß Ihr mehrmals deutlich auf die Bedeutung
der Einheit untereinander und mit dem Heiligen Stuhl hingewiesen habt,
um eine glaubwürdige Lösung zu finden und die entstandenen Polarisierungen
unter den Gläubigen zu überwinden. In den vergangenen Wochen
habe ich die in Eurer Antwort enthaltenen Gesichtspunkte in Studium und
Gebet vor dem Herrn erwogen und möchte Euch nun meine Entscheidung
vorlegen.
2. Der von der Mehrheit Eurer Bischofskonferenz bevorzugte Lösungsvorschlag
verbindet einen umfänglichen "Beratungs- und Hilfeplan" mit einer
Neuformulierung der Beratungsbescheinigung, für die die Arbeitsgruppe
drei Varianten zur Wahl stellt. Der Plan bietet eine Reihe von Elementen,
die eindeutig auf das Wohl der schwangeren Frauen und den Schutz der ungeborenen
Kinder ausgerichtet sind. Die Integration von
Beratung und Hilfsangebot sowie vor allem die verbindlichen Zusagen über
Unterstützungen, Hilfen und Vermittlungen machen das Ziel der kirchlichen
Beratungstätigkeit - Unterstützung der Frauen in Konfliktsituationen
sowie Verteidigung des Lebensrechtes der ungeborenen Kinder - in der Gesellschaft
Eures Landes noch klarer als bisher verständlich. Die vielfältigen
Beratungs- und Hilfsangebote sollen dazu beitragen, daß noch mehr
Frauen in Not sich an die kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen
wenden und die Kirche auf wirksame Weise in der Schwangerenberatung präsent
bleibt.
3. Die Einbindung des "Beratungs- und Hilfeplans" in die gesetzliche
Konfliktberatung wirft freilich ernste Fragen auf. Die Bescheinigung,
die den Frauen am Ende der Beratung ausgestellt wird, hat gewiß
eine zusätzliche Funktion erhalten; sie dokumentiert die Ausrichtung
der kirchlichen Beratung auf das Leben und bildet eine Garantie für
die Gewähr der zugesagten Hilfen. Entscheidend für die Wertung
des Vorschlags ist die Frage, ob der am Ende stehende Text weiterhin die
Verwendung des Scheins als Zugang zur Abtreibung gestattet. Wäre
dies der Fall, so stünde er im Widerspruch zu meinem eingangs erwähnten
Schreiben und zur gemeinsamen Er-klärung des Ständigen Rates
Eurer Bischofskonferenz vom 26. Januar 1998, meiner Bitte Folge zu leisten
und in Zukunft nicht mehr einen "Schein solcher Art" ausstellen zu lassen.
Daß der Text, besonders in den Varianten 2 und 3, in dieser Hinsicht
zumindest unklar bleibt, ist wohl auch der Grund, daß ihm die einmütige
Zustimmung der Bischöfe versagt geblieben ist. Die Variante 1 des
Vorschlags kommt Eurem und meinem Willen zu einem "anderen Schein" am
nächsten. Damit die rechtliche und moralische Qualität dieses
Dokuments unzweideutig wird, ersuche ich Euch, im Text selbst klarzustellen,
daß der Schein, der die kirchliche Beratung bestätigt und Anrecht
auf die zugesagten Hilfen gibt, nicht zur Durchführung straffreier
Abtreibungen gemäß StGB § 218a (1) verwendet werden kann. Dies
soll dadurch erfolgen, daß in der brieflichen Bescheinigung, die
den Frauen im Rahmen des "Beratungs- und Hilfeplans" ausgehändigt
wird, im Sinn der Variante 1 nur das Ziel der Beratung und Hilfe erwähnt
und am Ende der Satz hinzugefügt wird: "Diese Bescheinigung kann
nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden".
Durch diesen notwendigen Zusatz werden die katholischen Beraterinnen
und die Kirche, in deren Auftrag die Beraterinnen handeln, aus einer Situation
befreit, die mit ihrer Grundauffassung in der Frage des Lebensschutzes
und dem Ziel ihrer Beratung in Konflikt steht. Der unbedingte Einsatz
für jedes ungeborene Leben, dem sich die Kirche von Anfang an verpflichtet
weiß, läßt keine Zweideutigkeiten oder Kompromisse zu.
Hier muß die Kirche in Wort und Tat immer und überall mit ein
und derselben Sprache sprechen. Ich hoffe, daß diese Lösung
auch hilft, die Einheit in Eurer Bischofskonferenz in dieser wichtigen
Frage zurückzugewinnen und die entstandenen Spannungen in der katholischen
Öffentlichkeit zu überwinden.
4. Liebe Mitbrüder! Ich weiß, daß Ihr alle seit Jahren
das Lebensrecht der ungeborenen Kinder verteidigt und keine Mühe
scheut, um den Frauen in schwierigen Situationen im Geist des Evangeliums
mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich danke Euch für dieses Bekenntnis
zum Evangelium des Lebens. Ich möchte noch einmal unterstreichen,
daß ich Euren guten Willen kenne und schätze und darauf vertraue,
daß Ihr in der Öffentlichkeit die der kirchlichen Haltung zugrundeliegenden
Werte weiterhin unerschrocken darlegen werdet. Zugleich bitte ich Euch,
um der Würde des Lebens und der Klarheit des kirchlichen Zeugnisses
willen meine Entscheidung in der Frage einmütig anzunehmen und innerhalb
dieses Jahres in die Praxis umzusetzen. Dabei werdet Ihr Wege finden,
den "Beratungs- und Hilfeplan" nicht nur jenen Frauen anzubieten, die
sich aufgrund ihrer Situation ein Leben mit dem Kind kaum oder gar nicht
vorstellen können, sondern auch den anderen schwangeren Frauen, die
in Not sind und Hilfe brauchen.
Es drängt mich, bei dieser Gelegenheit den vielen Menschen in Eurem
geschätzten Land zu danken, die in der einen oder anderen Weise dazu
beitragen, das in Eurer Verfassung verankerte Recht auf Leben zur Geltung
zu bringen. Einen besonders wertvollen Dienst leisten die Beraterinnen,
die den schwangeren Frauen in Not beistehen und sich für das Leben
der ungeborenen Kinder einsetzen. Ihnen und allen, die öffentlich
oder im Verborgenen dem Leben dienen, sage ich meinen aufrichtigen Dank.
Ich vertraue darauf, daß die katholischen Gläubigen - zusammen
mit vielen anderen Christen und Menschen guten Willens - in Einheit mit
den Bischöfen und mit mir als dem obersten Hirten der Kirche den
Kampf um das Leben aller Menschen, der geborenen wie der ungeborenen,
der alten wie der jungen, der kranken wie der gesunden, mutig fortsetzen
und keine Mühe scheuen, "daß in unserer Zeit, die allzu viele
Zeichen des Todes aufweist, endlich eine neue Kultur des Lebens als Frucht
der Kultur der Wahrheit und der Liebe entstehen möge" (Evangelium
vitae, Nr. 77).
Ich empfehle Euch und alle Gläubigen, die Eurer Hirtensorge anvertraut
sind, Maria, der Mutter des Herrn, und erteile Euch von Herzen meinen
Apostolischen Segen.
Aus dem Vatikan, am 3. Juni 1999, dem Hochfest des Leibes und
Blutes Christi.
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