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zitiert aus den Pressemitteilungen der deutschen Bischofskonferenz: http://www.dbk.de/, Stand 23.9.1999
Aus dem Vatikan, am 18. September 1999
Dem Hochwürdigsten Herrn
Bischof DDr. KARL LEHMANN
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
Exzellenz! Hochwürdiger Herr Bischof!
Verehrte Mitbrüder im Bischofsamt!
In den vergangenen Wochen ist der Heilige Stuhl von
verschiedenen Seiten über die schwierige Situation informiert worden,
die in Deutschland in der Frage der rechten Zuordnung der katholischen
Schwangerschaftsberatungsstellen zur staatlich geregelten Beratung nach
dem letzten Papstschreiben vom 3. Juni 1999 und dem Beschluss des
Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 22. Juni
1999 entstanden ist. Zugleich wurde Papst Johannes Paul II. um ein
klärendes Wort gebeten, um die gegenwärtigen Spannungen und
Unsicherheiten in der Kirche zu überwinden. Nach einer Zeit des Hörens,
des Überlegens und des Gebetes hat der Heilige Vater durch Weisungen
an die beiden unterzeichneten Kardinäle die wesentlichen Elemente
für die Antwort auf die vorgelegten Fragen angegeben. Diese Elemente
wurden in der Begegnung vom 15. September 1999 den Herren Kardinälen
von Deutschland und Ihnen, Exzellenz, als dem Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz bereits zur Kenntnis gebracht.
Es wurde die Frage gestellt, ob es der Intention des Heiligen
Vaters entspricht, die Beratungsbescheinigung mit dem von ihm gewünschten
Zusatz zu versehen und zugleich zu dulden, dass ihn die staatlichen
Stellen faktisch ignorieren und den Schein auch mit diesem Zusatz als
ausreichend für die straffreie Durchführung der Abtreibung
gelten lassen wollen. Abgesehen von der manchmal erlaubten Haltung der
Toleranz gegenüber einem Gesetz, das man nicht verändern kann,
ist die Antwort auf die oben erwähnte konkrete Frage in den gegenwärtigen
Umständen in Deutschland gemäß der Intention des Heiligen
Vaters negativ. In seinem Schreiben vom 3. Juni 1999 hat der Papst
klar seinen Wunsch geäußert, dass die kirchlichen oder der
Kirche zugeordneten Beratungsstellen keine Bescheinigung mehr ausstellen,
die zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden
kann. Entscheidend für die Wertung des Problems ist die Frage -
so formulierte der Heilige Vater im genannten Brief -, "ob der
am Ende stehende Text weiterhin die Verwendung des Scheins als Zugang
zur Abtreibung gestattet. Wäre dies der Fall, so stünde er
im Widerspruch zu meinem eingangs erwähnten Schreiben [vom 11. Januar
1998] und zur gemeinsamen Erklärung Eurer Bischofskonferenz vom
26. Januar 1998, meiner Bitte Folge zu leisten und in Zukunft nicht
mehr einen ,Schein solcher Art' ausstellen zu lassen" (Nr. 3).
Würde der Schein weiterhin als Zugang zur Abtreibung dienen, wäre
der in den vergangenen Wochen von vielen erhobene Vorwurf berechtigt,
dass die Kirche eine bloß theoretische Aussage ohne reale Konsequenzen
macht. Dem Heiligen Vater liegt es außerordentlich am Herzen,
dass die Kirche ein Beispiel großer Transparenz gibt und alles
meidet, was als Doppeldeutigkeit oder Mangel an Klarheit interpretiert
werden könnte. Dies ist wichtig nicht nur für die Glaubwürdigkeit
der Kirche, sondern auch für die Bildung der Gewissen.
Der vom Papst in seinem Schreiben vom 3. Juni 1999 geforderte
Zusatz bildet nicht nur einen kraftvollen moralischen Aufruf an die
Frau, an den Arzt und an die Gesellschaft, den Schein nicht zur straffreien
Abtreibung zu gebrauchen. Die Intention des Papstes ist auch darauf
gerichtet zu bewirken, dass der Schein nicht mehr geeignet ist, den
Zugang zur Abtreibung nach StGB § 218 a (1) zu eröffnen. Es
ist nicht zu sehen, wie die Kirche in der Beratung nach §§ 5 ff. des
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21. August
1995 bleiben kann, falls die staatlichen Stellen den genannten Zusatz
faktisch ignorieren. In der gegenwärtigen Situation liegt es entsprechend
den Weisungen des Heiligen Vaters in der Kompetenz der deutschen Bischöfe
zu entscheiden, wie sie die Beratungstätigkeit fortsetzen.
Der Schein, der zukünftig von den kirchlichen oder der Kirche
zugeordneten Beratungsstellen im Rahmen des "Beratungs- und Hilfeplans"
ausgehändigt wird, darf nach dem Schreiben des Heiligen Vaters
vom 3. Juni 1999 einzig und allein als Dokumentation der Ausrichtung
der kirchlichen Beratung auf das Leben und als Garantie für die
Gewähr der versprochenen Hilfeleistungen dienen. So hieß
es im offiziellen Kommentar zum oben erwähnten Papstschreiben:
"Infolge dieses Zusatzes handelt es sich dann wirklich um einen
Schein anderer Art, dessen Funktion allein darin besteht, die kirchliche
Beratung zu bestätigen und ein Anrecht auf die zugesagten Hilfen
zu geben" (Nr. 3).
Die von Euch und von zahlreichen Fachleuten in Deutschland unternommenen
Bemühungen, die Frage im Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl zu
vertiefen, sind anzuerkennen. Diese Bemühungen waren auch vom großherzigem
Willen geleitet, die größtmögliche Zahl von schwangeren
Frauen in Not zu erreichen, besonders jene, die schon mehr zur Abtreibung
neigen und deren ungeborenes Kind deshalb in größerer Gefahr
ist. In einem Unterscheidungsprozess in einer so delikaten Frage und
in einer Situation, die faktisch und rechtlich überaus komplex
ist, mag es nicht überraschen, dass trotz der allen gemeinsamen
klaren Grundüberzeugung nicht in kurzer Zeit und ohne Ungewissheiten
ein klarer und endgültiger Abschluss erreicht werden konnte. Der
lange Weg des gemeinsamen Suchens war aber nicht umsonst, sondern hat
dazu beigetragen, die verschiedenen Aspekte der Frage besser hervorzuheben
und eine klare Lösung zu finden, die auf dem Fundament der Wahrheit
und der Liebe aufbaut. Die beiden unterzeichneten Kardinäle bitten
Hirten und Gläubige, auf polemische Äußerungen zu verzichten
und das ungeborene Leben mit ganzer Kraft zu schützen und zu verteidigen.
Alle Glieder der katholischen Kirche sind einmütig davon überzeugt,
dass die Abtreibung in keinem Fall eine Lösung ist, sondern - wie
es im Zweiten Vatikanischen Konzil heißt - ein verabscheuungswürdiges
Verbrechen (vgl. Gaudium et spes, Nr. 51), nämlich die direkte
und freiwillige Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Menschen.
Am Vorabend der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz
bittet Euch der Heilige Vater inständig, auch in seiner Verantwortung
als Hirte der ganzen Kirche, die Entscheidung gemäß den genannten
Vorgaben einmütig zu treffen, denn die Einheit des Episkopats ist
von grundlegender Bedeutung für eine wirksame Verkündigung
des Evangeliums in der Gesellschaft.
Der Heilige Vater hat uns beauftragt, diesen Brief
Ihnen, hochwürdigster Herr Bischof, und durch Sie als den Vorsitzenden
Euch, den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz, zukommen zu lassen.
Euch allen möchte er erneut sein schon oft zum Ausdruck gebrachtes
Vertrauen, seine Wertschätzung und sein Wohlwollen bekunden. Verbunden
in der Sorge um die Kirche und die Menschen in Deutschland, verbleiben
wir mit den besten Grüßen
im Herrn Eure
+ Joseph Kard. Ratzinger
Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre
+ Angelo Kard. Sodano
Staatsekretär Seiner Heiligkeit
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